IGSV-WWK e.V.

Die Interessengemeinschaft selbstständiger Vermittler

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Versicherungen

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Haftungsfragen wegen Vermögensschäden, verursacht durch fehlerhaft Beratung mehren sich!

Durch die Versicherungsvermittlerverordunung ist diese Versicherung ab 22.05.2007 zur Pflichtversicherung für alle die geworden, die sich selbst bei der zuständigen IHK registrieren lassen wollen. Dabei ist zu beachten, dass der Vertrag am 22.05.07 bestehen muss.

Der IGSV –WWK hat einen maßgeschneiderten Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftung für seine Mitglieder abgeschlossen, deren Deckungskonzept auf die Regressverzichtserklärung der WWK für selbst registrierende Vermittler abgestimmt wurde.

Als selbständiger Vermittler sind Sie für Vermögensschäden, die Ihr Kunde durch mangelhafte Beratung erleidet, verantwortlich.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht als Ausschließlichkeitsvertreter für ein Unternehmen setzt eine uneingeschränkte Haftungsfreistellungserklärung des Versicherers voraus. Diese hat die WWK abgeben.

Möchten Sie sich jedoch selbst registrieren, ist eine Vermögensschaden- haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.

Als Einzelperson müssen Sie für diese Absicherung etwa  

1.200, – € jährlich aufwenden.

Als Mitglied des IGSV-WWK steht Ihnen ein passender Rahmenvertrag mit einer Deckungssumme von 1.300.000 € für eine Grundprämie von jährlich  330,00- € zur Absicherung zur Verfügung. Der Vertrag entspricht de Anforderungen der EU-Vermittler- Richtlinie.

Auch für diejenigen, die eine ruhende Erlaubnis beantragen wollen (eigene Erlaubnis – Registrierung durch die WWK) um zu vermeiden, dass im Falle einer Statusänderung keine Wartezeiten entstehen bieten wir eine Lösung in Form einer Sonderprämie in Höhe von 100,00 € netto an.

Im Rahmenvertrag (Vollvertrag)  kann auf Antrag ohne Mehrprämie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen nach § 34 f 1. 1. mitversichert werden.

Der Zuschlag für die VSH der Inhaber einer ruhenden Erlaubnis beträgt 126,50 € netto.

Für einen Beitrag von 226,50 € netto kann die Erlaubnis nach 34 f  auch ohne ruhende Erlaubnis beantragt werden.

2. Handelsvertreter-Rechtsschutz

Seit 01.05.2009 bieten wir einen Rahmenvertrag „Handelvertreter – Rechtsschutz“

Der spezielle Rechtsschutz für Belange von Ausschließlichkeits-Vermittlern wird in der schwierigen Marktlage für den Einzelnen immer wichtiger.

Der Handelsvertreter-Rechtsschutz kann zusätzlich durch ein Modul “ Spezial-Strafrechtsschutz“erweitert werden

Die Beitrittsmöglichkeit besteht ausschließlich für Mitglieder des IGSV-WWK e.V.

Neu!!! Die ÖRAG hat zum 01.04.2017 einen neuen Rechtsschutz-Tarif für den Privat- und Firmenbereich eingeführt. Im neuen Firmen-RS für Handelsvertreter ist beitragsfrei der Privat-RS mitversichert.